Widerrufsrecht

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da der Verkäufer ausschließlich Waren anbietet, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.